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01. Oktober 1874
Eheschließung nur noch auf dem Standesamt gültig
Kaiser Wilhelm I. und Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck verfügen, dass in Preußen fortan Standesamtsregister geführt werden. So gilt jetzt, dass allein vor preußischen Beamten eine rechtsgültige Ehe geschlossen werden kann.